1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugpflege, Reinigung, Politur, Lackkorrektur, Versiegelung, Coating sowie vereinbarte Nebenleistungen. Vertragspartner ist die SEBO Handels und Vertriebs GmbH, Am Kebigsgraben 17, 97616 Salz, handelnd unter fahrzeugliebe.de und der Dachmarke Kingsize Autopflege. Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen, Ab-Preise, Konfiguratoren und Anfragewege auf der Website sind unverbindliche Informationen und noch kein Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform, die beiderseitige Unterzeichnung eines Auftrags oder die Übergabe des Fahrzeugs auf Grundlage einer konkret vereinbarten Leistung zustande. Maßgeblich sind die bestätigte Leistungsbeschreibung und der bestätigte Preis.
3. Leistungsumfang und erreichbares Ergebnis
Wir erbringen die vereinbarten Arbeiten fachgerecht nach dem bei Auftragserteilung erkennbaren Fahrzeugzustand. Der erreichbare Erfolg hängt unter anderem von Alter, Vorbehandlungen, Materialzustand, Lackstärke, Verschmutzungsart und Beschädigungstiefe ab. Eine vollständige Beseitigung jeder Verfärbung, Geruchsquelle, Beschädigung oder jedes Lackdefekts ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sicherheitsrelevante Reparaturen und Karosserie- oder Lackierarbeiten sind nicht Bestandteil einer Aufbereitung, sofern sie nicht ausdrücklich separat bestätigt werden.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde informiert uns vor Arbeitsbeginn über bekannte Vorschäden, Nachlackierungen, Folierungen, empfindliche Sondermaterialien, technische Besonderheiten, Umbauten und nicht ohne Weiteres erkennbare Risiken. Persönliche Gegenstände, Wertgegenstände, Datenträger und nicht fest verbautes Zubehör sind vor Übergabe zu entfernen. Der Kunde stellt erforderliche Schlüssel, Freigaben und eine gefahrlose Zugänglichkeit bereit. Für Folgen unzutreffender oder unterlassener Angaben gelten die gesetzlichen Regelungen.
5. Preise, Umsatzsteuer und Zusatzarbeiten
Ab-Preise für Verbraucher verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Preise und Angebote für Unternehmer, Fuhrparks, Autohäuser und Kfz-Handel verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der bestätigte Auftrag ist maßgeblich. Wird nach Beginn ein nicht vorhersehbarer Mehraufwand erkennbar, informieren wir den Kunden und führen kostenpflichtige Zusatzarbeiten erst nach seiner Zustimmung aus. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr eines unmittelbar drohenden Schadens bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
6. Termine, Verschiebung und Stornierung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, soll der Kunde uns möglichst früh informieren. Bei einer kurzfristigen Absage oder einem unentschuldigten Nichterscheinen können wir tatsächlich entstandene und nachweisbare Aufwendungen sowie einen nachweisbaren Ausfallschaden nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Fahrzeugübergabe, Dokumentation und Bewegungsfahrten
Bei Übergabe können Zustand, Kilometerstand, Tank- beziehungsweise Ladezustand und sichtbare Besonderheiten dokumentiert werden. Der Kunde gestattet die für Auftrag, Prüfung, Trocknung, Rangieren und Übergabe erforderlichen Bewegungen des Fahrzeugs durch qualifiziertes Personal. Weitergehende Fahrten erfolgen nur, wenn sie vereinbart oder zur sachgerechten Durchführung erforderlich sind.
8. Hol- und Bringservice
Unser Hol- und Bringservice ist eine Nebenleistung zur Fahrzeugaufbereitung. Wir betreiben keine Fahrzeugspedition und übernehmen keine reinen Transportaufträge. Fahrten erfolgen ausschließlich zwischen dem vereinbarten Lager- oder Übergabeort des Kundenfahrzeugs und unserer Fahrzeugaufbereitung sowie zurück. Soweit das Fahrzeug auf eigener Achse bewegt wird, muss es zugelassen, verkehrssicher, fahrbereit und ausreichend versichert sein. Art der Überführung, Strecke, Zeitfenster und Kosten werden individuell vereinbart.
9. Fertigstellung, Abnahme, Abholung und Zahlung
Nach Fertigstellung informieren wir den Kunden. Die Abnahme erfolgt bei Übergabe oder nach den gesetzlichen Vorschriften. Offensichtliche Punkte sollten zur schnellen Klärung möglichst bei Übergabe gemeinsam dokumentiert werden; gesetzliche Rechte werden dadurch nicht eingeschränkt. Die Vergütung ist bei Abnahme beziehungsweise Fahrzeugrückgabe fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist oder Rechnungsvereinbarung bestätigt wurde.
10. Mängelrechte und Nacherfüllung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei einem berechtigten Mangel ist uns zunächst eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Der Kunde soll Beanstandungen zeitnah mitteilen und eine Prüfung ermöglichen. Diese Bitte begründet keine Ausschlussfrist und beschränkt gesetzliche Ansprüche nicht.
11. Keramikversiegelungen und Garantie
Für Keramikversiegelungen können zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten freiwillige Garantieleistungen vereinbart werden. Umfang, Laufzeit, ausgeschlossene Einflüsse, Kontrolltermine und Pflegevorgaben ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Garantie- oder Auftragsbestätigung. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben von einer Garantie unberührt.
12. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13. Standzeiten und Verwahrung
Wird ein fertiggestelltes Fahrzeug trotz Mitteilung und angemessener Abholfrist nicht abgeholt, können tatsächlich entstehende, angemessene Verwahr- oder Standkosten berechnet werden. Weitergehende Rechte richten sich nach dem Gesetz. Eine Verwahrung über den vereinbarten Leistungszeitraum hinaus bedarf grundsätzlich einer Abstimmung.
14. Gesetzliches Pfandrecht
Wegen fälliger Forderungen aus dem Auftrag steht uns das gesetzliche Unternehmerpfandrecht an dem in unseren Besitz gelangten Fahrzeug nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere behördliche Maßnahmen, erhebliche Betriebsstörungen, Energie- oder Versorgungsausfälle und außergewöhnliche Wetterereignisse, können vereinbarte Termine verschieben. Wir informieren den Kunden unverzüglich und stimmen einen Ersatztermin ab. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
16. Widerruf bei Fernabsatzverträgen
Verbrauchern kann bei einem ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung wird in diesem Fall vor Vertragsschluss gesondert erteilt. Soll die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, geschieht dies nur nach dem gesetzlich erforderlichen ausdrücklichen Verlangen und den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen. Eine bloße Website-Anfrage begründet noch keinen Vertrag.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
18. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
19. Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt. Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird nur mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im gesetzlich zulässigen Umfang vereinbart.